
BAuA: FFP 2-Masken als
PSA nicht wiederverwertbar
Filtrierende Halbmasken (z.B. FFP2, FFP3) zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Arbeitnehmern. Entwickelt für die Arbeit in belasteten Umgebungen wie Bergwerk, Lackierkabine oder bei Abbrucharbeiten kommen die Masken auch bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung durch Bioaerosolbelastungen wie in der aktuellen Pandemie zum Einsatz.



